Physiotherapeutische Leistungen werden auf ärztliche Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkasse bzw. Unfall- oder Invalidenversicherung übernommen.

Es besteht die Möglichkeit, die gesamten Leistungen auch ohne Verordnung als Selbstzahler:in zu beziehen. Die Kosten werden entsprechend privat verrechnet.